Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Verlässlich. Fachlich. Menschlich.
Wenn du Pflegegeld beziehst, bist du gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchzuführen – je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich.
In Kooperation mit Tina’s Mobiler Senioren- und Betreuungsservice bieten wir dir diese Beratung kompetent, freundlich und individuell an – bei dir zu Hause und genau auf deine Situation abgestimmt.
Was du erwarten kannst:
Eine fachlich fundierte Beratung durch erfahrene Kräfte
Unterstützung bei Fragen rund um Pflege, Betreuung und Entlastungsleistungen
Praktische Tipps zur Pflegeorganisation und zur Verbesserung der Versorgung
Nachweis für deine Pflegekasse – den wir direkt für dich weiterleiten
Für wen ist die Beratung Pflicht?
Pflegegrad 2 oder 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 oder 5: alle 3 Monate
Gut zu wissen: Die Kosten übernimmt deine Pflegekasse.
©Sam Seemann. Alle Rechte vorbehalten.
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